Zweitstudium

Luftbildaufnahme der HFT Stuttgart

Bewerbung auf ein Zweitstudium

  • abgeschlossenes, grundst?ndiges Erststudium in Deutschland
  • Studiengebühr in H?he von 650 Euro pro Semester zus?tzlich zum Semesterbeitrag
  • der Wechsel?des Studiengangs ohne Abschluss ist kein Zweitstudium!
  • Ausl?ndische Universit?tsabschlüsse z?hlen nicht als Zweitstudium!

Zus?tzliche Dokumente für die Online-Bewerbung

  • Abschlusszeugnis oder vorl?ufiges Zeugnis des Erststudiums (ohne Nachweis des Abschlusszeugnisses des Erststudiums Ihr Abschluss nur mit 1 Punkt bewertet!)
  • Formloses Begründungs-/ Motivationsschreiben
  • Abgabe Dokumente?sp?testens zum Bewerbungsschluss 15.01./15.07. (Ausschlussfristen!)

Sie bewerben sich auf ein Zweitstudium, wenn Sie vor der Aufnahme des Studiums bereits ein Studium in einem anderen Studiengang an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes erfolgreich abgeschlossen haben. Für ein Zweitstudium bewerben Sie sich, wenn

  • nach dem Abschluss eines 第一足球网_188比分直播-官网studiums oder gleichwertigen Abschlusses die Aufnahme eines weiteren Studiums mit dem Abschluss 第一足球网_188比分直播-官网 an der HFT beabsichtigt ist oder
  • nach Abschluss eines Studiums mit dem Abschluss Diplom die Aufnahme eines weiteren Studiums mit dem Abschluss 第一足球网_188比分直播-官网 angestrebt wird

Als Zweitstudium z?hlt in Bezug auf die Gebühren ein zweites oder weiteres Studium

  • in einem grundst?ndigen Studiengang (第一足球网_188比分直播-官网studiengang oder Studiengang nach § 34 Abs. 1 LHG) oder
  • in einem zweiten oder weiteren konsekutiven 第一足球网_188比分直播-官网studiengang nach einem in der Bundesrepublik Deutschland erworbenen Abschluss oder – anders als in Bezug auf die Vergabe von Studienpl?tzen in zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen – gleichwertigen Abschluss.
  • Ein Zweitstudium ist ein zweites oder weiteres 第一足球网_188比分直播-官网- oder 第一足球网_188比分直播-官网studium nach einem in der Bundesrepublik Deutschland erworbenen Hochschulabschluss oder gleichwertigen Abschluss.

Kein Zweitstudium ist der Wechsel von Studienf?chern innerhalb eines Studiengangs sowie der Wechsel des Studiengangs ohne Abschluss.

Bewerber und Bewerberinnen, die bereits einen anderen Studiengang an einer deutschen Hochschule erfolgreich abgeschlossen haben, k?nnen in zulassungsbeschr?nkten grundst?ndigen Studieng?ngen nur im Rahmen der Quoten für Zweitstudienbewerber und Zweitstudienbewerberinnen ausgew?hlt werden. Notwendig ist die Angabe der Durchschnittsnote des bereits abgeschlossenen Erststudiums.

Sonderantr?ge

Eine Innenaufnahme des ersten Stock im Bau 1 der HFT Stuttgart

Sonderantr?ge

  • H?rtefallantrag
  • Nachteilsausgleich Note/Wartezeit
  • Ortsbindung im ?ffentlichen Interesse (Spitzensport)
  • bevorzugte Zulassung/Vorwegauswahl

weiterführende Links

H?rtefallantrag

In anerkannten H?rtef?llen werden Studienbewerber und -bewerberinnen ohne Berücksichtigung anderer Auswahlkriterien direkt zum Studium zugelassen. Maximal fünf Prozent der Studienpl?tze k?nnen für F?lle au?ergew?hnlicher H?rte vergeben werden. Im Rahmen dieser Quote führt die Anerkennung eines H?rtefallantrages ohne Beachtung der Auswahlkriterien des Auswahlverfahrens oder nach der Wartezeit unmittelbar zur Zulassung vor allen anderen Bewerbern. An diesen Sonderantrag, der zus?tzlich zum eigentlichen Zulassungsantrag gestellt wird, sind jedoch strenge Voraussetzungen geknüpft. Nur wenige, schwerwiegende Gründe werden als Sonderfall (H?rtefallantrag) eingestuft.

Ein H?rtefallantrag gem. §24 HZVO? muss ausführlich begründet und nachgewiesen werden. Rechtsgrundlage sind die Paragraphen 22 und 24 der Hochschulzulassungsverordnung (HZVO) Baden-Württemberg. Für die Bewertung der Antr?ge werden die Richtlinien der Stiftung für Hochschulzulassung analog angewandt.

Für die Bewertung eines H?rteantrags wird die Richtlinie der Stiftung für Hochschulzulassung "Erg?nzende Informationen für Ihre Studienplatzbewerbung im Zentralen Vergabeverfahren für bundesweit zulassungsbeschr?nkte Studieng?nge" analog angewandt. Hier finden Sie weitere Informationen und Details zu begründete und unbegründetete Antr?ge.

Ein au?ergew?hnlicher H?rtefall liegt nur dann vor, wenn in der Person der Bewerberin/des Bewerbers so schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder famili?re Gründe liegen, dass ihr/ihm nicht zugemutet werden kann, auch nur ein Semester auf die Zulassung zu warten. Sie müssen sich also in einer besonderen Ausnahmesituation befinden. Diese besondere Ausnahmesituation muss so schwerwiegend sein, dass Ihnen ein verz?gerter Studienbeginn nicht zugemutet werden kann. Notwendig ist daher der Nachweis einer besonders
schwerwiegenden pers?nlichen Ausnahmesituation. Eine solche Situation w?re beispielsweise
eine Erkrankung mit der Tendenz zur Verschlimmerung, die es bei einem verz?gerten Studienbeginn nicht mehr erm?glichen würde, das Studium zu Ende zu führen. Wichtig ist, dass die Gründe in Ihrer Person vorliegen, von Ihnen nicht zu vertreten sind und zum Zeitpunkt der Antragstellung bestehen.

Zu den m?glichen Gründen z?hlen:

  • besondere gesundheitliche Gründe (z.B. Krankheit mit Verschlimmerungstendenz oder Behinderung, die einen sofortigen Studienbeginn erfordern)
  • besondere famili?re oder soziale Gründe (nicht bei finanziellen Schwierigkeiten, Unterhaltspflichten etc.)
  • frühere Zulassung und (z.B. krankheitsbedingte) Verhinderung

Ein H?rtefallantrag aus besonderen gesundheitlichen Gründen kann unter folgenden Voraussetzungen bejaht werden:

  • Krankheit mit der Tendenz zur Verschlimmerung, die dazu führen wird, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit in Zukunft die Belastungen des Studiums in diesem Studiengang nicht durchgestanden werden k?nnen (Nachweis: fach?rztliches Gutachten).
  • Behinderung durch Krankheit; die berufliche Rehabilitation kann nur durch eine sofortige Zulassung zum Studium sichergestellt werden, weil aufgrund der Behinderung eine sinnvolle ?berbrückung der Wartezeit nicht m?glich ist (Nachweis: fach?rztliches Gutachten)
  • Beschr?nkung auf ein enges Berufsfeld aufgrund k?rperlicher Behinderung; das angestrebte Studium l?sst eine erfolgreiche Rehabilitation erwarten (Nachweis: fach?rztliches Gutachten)
  • Notwendigkeit der Aufgabe des bisherigen Studiums oder des bisherigen Berufs aus gesundheitlichen Gründen; eine sinnvolle ?berbrückung der Wartezeit ist aus diesen Gründen nicht m?glich (Nachweis: fach?rztliches Gutachten)
  • K?rperliche Behinderung; die Behinderung steht jeder anderen zumutbaren T?tigkeit bis zur Zuweisung eines Studienplatzes im Wege (Nachweis: fach?rztliches Gutachten)
  • Beschr?nkung in der Berufswahl oder Berufsausübung infolge Krankheit; dadurch Hinderung an einer sinnvollen ?berbrückung der Wartezeit (Nachweis: fach?rztliches Gutachten)

Unbegründete Antr?ge (Auszug):

In den folgenden F?llen kann eine au?ergew?hnliche H?rte grunds?tzlich nicht angenommen werden:

  • Finanzielle Umst?nde, die die sofortige Aufnahme des Studiums erfordern,
  • Krankheit bzw. Pflegebedürftigkeit der Eltern oder sonstiger Verwandter
  • Aufnahme des Studiums zur Kompensation psychischer Erkrankungen
  • Aufgabe des bisherigen Studiums oder des bisher ausgeübten
    Berufs wegen Arbeitslosigkeit oder schlechter Berufsaussichten
  • Aufgabe des bisherigen Studiums oder Berufs aufgrund fehlender Motivation oder Eignung
  • Bewerber*in steht schon im vorgerückten Alter
  • Wiederholte Ablehnung für den gewünschten Studiengang

Für die Bewertung eines H?rteantrags wird die Richtlinie der Stiftung für Hochschulzulassung "Erg?nzende Informationen für Ihre Studienplatzbewerbung im Zentralen Vergabeverfahren für bundesweit zulassungsbeschr?nkte Studieng?nge" analog angewandt. Hier finden Sie weitere Informationen und Details.

Ein H?rtefallantrag auf sofortige Zulassung zum Studium kann im Online-Bewerbungsformular gestellt werden und ist mit einem Begründungsschreiben und mit den erforderlichen Nachweisen zusammen oder sp?testens bis zum Bewerbungsschluss (Wintersemester 15.07./Sommersemester 15.01.) im Bewerbungsportal hochzuladen und zu übermitteln. Diese Fristen sind Ausschlussfristen! Nach diesen Fristen eingereichte Unterlagen k?nnen bei der Zulassung nicht berücksichtigt werden. Sofern Ihr H?rteantrag abgelehnt wird, nehmen Sie trotzdem am normalen Auswahlverfahren teil.

  • fach?rztliches Gutachten

Im fach?rztlichen Gutachten muss zu den einzelnen Kriterien, die in den jeweiligen Punkten (siehe ?besondere Gründe für einen H?rtefallantrag“) genannt sind, hinreichend Stellung genommen werden. Das Gutachten soll Aussagen über Entstehung, Schwere, Verlauf und Behandlungsm?glichkeiten der Erkrankung sowie eine Prognose über den weiteren Krankheitsverlauf enthalten. Es sollte auch für medizinische Laien nachvollziehbar sein.

  • ?zus?tzliche Nachweise

sind z.B. der Schwerbehindertenausweis, der Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes, der Ausmusterungsbescheid der Bundeswehr etc. geeignet.

Nachteilsausgleich (Note und Wartezeit)

Antrag auf Nachteilsausgleich (Verbesserung der Durchschnittsnote)

Mit diesem Sonderantrag k?nnen Sie Umst?nde geltend machen, die Sie gehindert haben, eine bessere Durchschnittsnote zu erzielen.

Bei der Vergabe der Studienpl?tze ist die Durchschnittsnote ein wesentliches Auswahlkriterium. Daher sollen Leistungsbeeintr?chtigungen ausgeglichen werden, die Bewerber und Bewerberinnen gehindert haben, beim Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) eine bessere Durchschnittsnote/Punktzahl zu erreichen. Werden derartige Umst?nde und ihre Auswirkungen nachgewiesen, wird der Zulassungsantrag mit einer verbesserten Durchschnittsnote/Punktzahl am Vergabeverfahren beteiligt. Hierbei ist zu beachten, dass nicht allein auf die Abiturprüfung selbst, sondern auf Leistung in den Schuljahren der Oberstufe, die zum Erwerb des Abiturs führen, abgestellt wird.

Antrag auf Nachteilsausgleich (Verbesserung der Wartezeit)

Mit diesem Sonderantrag k?nnen Sie Umst?nde geltendmachen, die Sie gehindert haben, Ihre Hochschulzugangsberechtigung früher zu erwerben.

Die Wartezeit berechnet sich ab dem Zeitpunkt des Erwerbs Ihrer Hochschulzugangsberechtigung. Es k?nnen jedoch Umst?nde vorliegen, die den Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verz?gert haben. Bewerberinnen und Bewerber k?nnen dann nur weniger Wartezeit vorweisen. In diesem Fall wird bei der Berücksichtigung der Wartezeit ein früherer Zeitpunkt des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung zugrunde gelegt. Die betroffenen Bewerberinnen und Bewerber k?nnen dann also an der Auswahl mit einer Wartezeit teilnehmen, die voraussichtlich ohne die Verz?gerungen erreicht worden w?re.

Für die Bewertung eines Nachteilsausgleichs (Note und Wartezeit) wird die Richtlinie der Stiftung für Hochschulzulassung "Erg?nzende Informationen für Ihre Studienplatzbewerbung im Zentralen Vergabeverfahren für bundesweit zulassungsbeschr?nkte Studieng?nge" analog angewandt. Hier finden Sie weitere Informationen und Details.

1.) Begründete Antr?ge für einen Nachteilsaugleich der Note

Besondere gesundheitliche Umst?nde

  • L?ngere krankheitsbedingte Abwesenheit vom Unterricht w?hrend der letzten drei Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (fach?rztliches Gutachten)
  • L?ngere schwere Behinderung oder Krankheit (fach?rztliches Gutachten)
  • Sonstige vergleichbare besondere gesundheitliche Umst?nde (fach?rztliches Gutachten)
  • Schwangerschaft der Bewerberin w?hrend der letzten drei Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (?rztliche Bescheinigung oder Geburtsurkunde des Kindes)

Besondere wirtschaftliche Umst?nde

  • Zum Nachweis geeignete Unterlagen erforderlich.

Sonstige vergleichbare besondere soziale Umst?nde

  • Zum Nachweis geeignete Unterlagen erforderlich.

Besondere famili?re Umst?nde

  • Versorgung eigener minderj?hriger Kinder in den letzten drei Jahren vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (Geburtsurkunden der Kinder)
  • Versorgung pflegebedürftiger Verwandter in aufsteigender Linie oder von Geschwistern in den letzten drei Jahren vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (Bescheinigung über die Einstufung in die Pflegegrade 3 bis 5 (vormals Pflegestufen II oder III) nach dem Sozialgesetzbuch XI oder ?rztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit)
  • Betreuung unversorgter minderj?hriger Geschwister, die mit der Bewerberin oder dem Bewerber in h?uslicher Gemeinschaft lebten, w?hrend der letzten drei Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (Geburtsurkunden der Geschwister)
  • Verlust eines Elternteils in den letzten drei Jahren vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung oder Verlust beider Eltern vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung, sofern die Bewerberin oder der Bewerber zu diesem Zeitpunkt ledig war und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte (Sterbeurkunden der Eltern und Erkl?rung über den damaligen Familienstand)
  • Mehrmaliger Schulwechsel in den letzten drei Jahren vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung wegen Umzugs der Eltern (Abgangszeugnisse sowie Meldebescheinigungen der Eltern)
  • Sonstige vergleichbare besondere famili?re Umst?nde (zum Nachweis geeignete Unterlagen)

2.) Begründete Antr?ge für einen Nachteilsaugleich der Wartezeit

Besondere gesundheitliche Umst?nde

  • L?ngere krankheitsbedingte Abwesenheit vom Unterricht (fach?rztliches Gutachten)
  • Schwerbehinderung von 50 oder mehr Prozent (Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes + beglaubigte Kopie des Schwerbehindertenausweises)
  • L?ngere schwere Behinderung oder Krankheit (fach?rztliches Gutachten)
  • Sonstige vergleichbare besondere gesundheitliche Umst?nde (fach?rztliches Gutachten)
  • Schwangerschaft der Bewerberin w?hrend der Schulzeit (?rztliche Bescheinigung oder Geburtsurkunde des Kindes

Besondere wirtschaftliche Umst?nde

  • Zum Nachweis geeignete Unterlagen erforderlich.

Sonstige vergleichbare besondere soziale Umst?nde

  • Zum Nachweis geeignete Unterlagen erforderlich.

Besondere famili?re Umst?nde

  • Versorgung eigener minderj?hriger Kinder w?hrend der Schulzeit (Geburtsurkunden der Kinder)
  • Versorgung pflegebedürftiger Verwandter in aufsteigender Linie oder von Geschwistern w?hrend der eigenen Schulzeit (Bescheinigung über die Einstufung in die Pflegegrade 3 bis 5 (vormals Pflegestufen II oder III) nach dem Sozialge-setzbuch XI oder ?rztliche Bescheinigung über die Pflege-bedürftigkeit)
  • Betreuung unversorgter minderj?hriger Geschwister, die mit der Bewerberin oder dem Bewerber in h?uslicher Gemeinschaft lebten, w?hrend der eigenen Schulzeit (Geburtsurkunden der Geschwister)
  • Verlust eines Elternteils oder Verlust beider Eltern vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung, sofern die Bewerberin oder der Bewerber zu diesem Zeitpunkt ledig war und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte (Sterbeurkunden der Eltern und Erkl?rung über den damaligen Familienstand)
  • Mehrmaliger Schulwechsel wegen Umzugs der Eltern (Abgangszeugnisse sowie Meldebescheinigungen der Eltern)
  • Sonstige vergleichbare besondere famili?re Umst?nde (zum Nachweis geeignete Unterlagen; in Betracht kommen z.B. folgende besondere famili?re Umst?nde: Bewerber*in hatte schon früher das gewünschte Studium angestrebt und nachweislich darauf hingearbeitet, die Ausbildung musste aber mit Rücksicht auf besondere famili?re Verpflichtungen zurückgestellt werden, weil bspw. eigene minderj?hrige Kinder zu betreuen waren oder weil eine Berufst?tigkeit erforderlich war, um dadurch das Studium des Ehegatten ohne Inanspruchnahme staatlicher Unterstützung zu finan-zieren

Für die Bewertung eines Nachteilsausgleichs wird die Richtlinie der Stiftung für Hochschulzulassung "Erg?nzende Informationen für Ihre Studienplatzbewerbung im Zentralen Vergabeverfahren für bundesweit zulassungsbeschr?nkte Studieng?nge" analog angewandt.

Antragstellung

  • Ein Antrag zum Nachteilsausgleich der Durchschnittsnote und/oder Wartezeit kann im Online-Bewerbungsformular gestellt werden und muss mit einem Begründungsschreiben und den erforderlichen Nachweisen zusammen oder sp?testens bis zum Bewerbungsschluss (Wintersemester 15.07./Sommersemester 15.01.) im Bewerbungsportal hochgeladen werden. Diese Fristen sind Ausschlussfristen! Nach diesen Fristen eingereichte Unterlagen k?nnen bei der Zulassung nicht berücksichtigt werden. Sofern Ihr H?rteantrag abgelehnt wird, nehmen Sie trotzdem am normalen Auswahlverfahren teil.

Nachweise

1.) Antrag auf Nachteilsausgleich (Verbesserung der Durchschnittsnote)

  • Zum Nachweis des Leistungsabfalls müssen Sie beglaubigte Kopien Ihrer Schulzeugnisse beifügen. Es muss ein Gutachten der Schule (nicht der Lehrer!) vorliegen – denn nur die Schule kann beurteilen, ob und in welchem Umfang sich die belastenden Umst?nde auf Ihre schulischen Leistungen ausgewirkt haben. Das Schulgutachten muss zudem die genaue Durchschnittsnote nennen, die Sie erreicht h?tten, wenn der Antragsgrund nicht eingetreten w?re. Welchen Inhalt das Schulgutachten haben muss und welche Anforderungen an das Gutachten gestellt werden, erfahren Sie auf der Homepage von hochschulstart.de.
  • Sie müssen Ihrem Antrag zus?tzlich alle Unterlagen beifügen, auf die sich das Schulgutachten stützt (bspw. Zeugnisse und fach?rztliche Gutachten).
  • Auf ein Schulgutachten kann nur verzichtet werden, wenn die Schule nicht in der Lage ist, es zu erstellen. In diesem Fall kommt das Gutachten einer sowohl p?dagogisch als auch psychologisch ausgebildeten sachverst?ndigen Person in Betracht, das Sie sich auf eigene Kosten beschaffen müssen. Sie müssen Ihrem Antrag zus?tzlich alle Unterlagen beifügen, auf die sich das p?dagogisch-psychologische Gutachten stützt (z.B. Zeugnisse und fach?rztliche Gutachten). Au?erdem müssen Sie die Mitteilung der Schule beifügen, dass diese kein Schulgutachten erstellen konnte

2.) Antrag auf Nachteilsausgleich (Verbesserung der Wartezeit)

  • Bescheinigung Ihrer Schule über Grund und Dauer der Verz?gerung beim Erwerb der Studienberechtigung sowie sonstige zum Nachweis des Verz?gerungsgrundes geeignete Belege.

Ortsbindung im ?ffentlichen Interesse (Spitzensport)

Im Rahmen der in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 HZG i. V. m. § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und § 33 Abs. 3 Satz 2 HZVO vorgesehenen Quote (Vorabquote) für die Auswahl nach Ortsbindung im ?ffentlichen Interesse werden Studienbewerberinnen und -bewerber berücksichtigt, die aktiv Spitzensport betreiben (Spitzensportlerinnen und Spitzensportler) und an den Studienort Stuttgart gebunden sind. Hierzu z?hlen diejenigen Studienbewerberinnen und -bewerber in die einem auf Bundesebene gebildeten Olympia-, Perspektiv-, Erg?nzungs- oder Teamsportkader oder Nachwuchskader 1 des Deutschen Olympischen Sportbundes angeh?ren. Die Studienbewerberinnen bzw. -bewerber müssen bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (15.01. für das SS/15.07. für das WS; dies sind Ausschlussfristen!) darlegen, welchem auf Bundesebene gebildeten Olympia-, Perspektiv-, Erg?nzungs- oder Teamsportkader oder Nachwuchskader 1 des Deutschen Olympischen Sportbundes sie angeh?ren und inwiefern Studienortsbindung besteht. Die entsprechenden Nachweise sind zusammen mit dem Antrag vorzulegen.

Antragstellung:

Der Antrag auf Ortsbindung im ?ffentlichen Interesse kann im Online-Bewerbungsformular gestellt werden und ist mit den erforderlichen Nachweisen zusammen oder sp?testens bis zum Bewerbungsschluss (Wintersemester 15.07./Sommersemester 15.01.) im Bewerbungsportal hochzuladen. Diese Fristen sind Ausschlussfristen!

Wichtig: NACH diesen Fristen eingereichte Unterlagen k?nnen bei der Zulassung nicht berücksichtigt werden. Bei Nichtvorliegen der geforderten Unterlagen kann Ihr Antrag auf Ortsbindung im ?ffentlichen Interesse nicht berücksichtig werden! Sie nehmen dann am regul?ren Auswahlverfahren teil.

Nachweise:

  • Nachweis auf Zugeh?rigkeit in einem auf Bundesebene gebildeten Olympia-, Perspektiv-, Erg?nzungs- oder Teamsportkader oder Nachwuchskader 1 des Deutschen Olympischen Sportbundes
  • Nachweis über ortsgebundenes Training an den Studienort Stuttgart

Bevorzugte Zulassung/Vorwegauswahl (Dienst)

Sofern Sie zu Beginn oder w?hrend des freiwilligen Dienstes bereits für einen Studiengang an der Hochschule für Technik Stuttgart zugelassen wurden, so kann im Rahmen der Vorwegauswahl eine bevorzugte Zulassung erfolgen.

Als Dienst z?hlt dabei nach §30 Hochschulzulassungsverordnung (HZVO):

  • H?chstens dreij?hriger Dienst bei der Bundeswehr, beim früheren Bundesgrenzschutz oder bei der Bundespolizei,
  • freiwilliger Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz,
  • Bundesfreiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz
  • Freiwilliges Soziales/?kologisches Jahr (auch wenn es kein volles Jahr dauerte),
  • ein einj?hriger Europ?ischer Freiwilligendienst oder ein ?anderer Dienst“ (wenn dieser durch das Bundesverwaltungsamt anerkannt wurde),
  • mindestens zweij?hriger Dienst als Entwicklungshelfer/in nach dem Entwicklungshelfer-Gesetz
  • Betreuung oder Pflege eines Kindes oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angeh?rigen (ersten und zweiten Grades) bis zur Dauer von drei Jahren (Nachweis durch Geburtsurkunde/?rztliche Bescheinigung und glaubhafte/belegt Erkl?rung, dass andere Personen nicht zur Verfügung standen).

Wenn Sie einen Studienplatz erhalten haben, dann k?nnen Sie in den zwei auf das Dienstende folgenden Bewerbungszeitr?umen für denselben Studiengang bevorzugt vor allen anderen Bewerber*innen zugelassen werden (sogenannte Vorwegauswahl nach §30 HZVO). Bitte heben Sie daher Ihren Zulassungsbescheid auf.

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Die bevorzugte Zulassung für denselben Studiengang k?nnen Sie bei einer erneuten Online-Bewerbung beantragen. Reichen Sie bei der Online-Bewerbung zus?tzlich den früheren Zulassungsbescheid und eine amtlich beglaubigte Kopie des Dienstzeugnisses, bzw. den Nachweis der Betreuung eines Kindes oder Angeh?rigen ein. Die Dienstzeit muss mindestens 6 Monate betragen.